Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Ertragssteuer auf Einkünfte, welche direkt an der “Quelle” der Erträge einbehalten wird. Bei Dividendenzahlungen von Unternehmen mit Hauptsitz in den USA sind diese Quelle die Vereinigten Staaten von Amerika.

Der US-Quellensteuersatz beträgt 30%. Somit werden von den in den USA erwirtschafteten Dividenden 30% einbehalten, bevor diese an den Besitzer der Aktien überwiesen werden.

Da es zwischen den USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, kann diese Quellensteuer auf Antrag auf 15% reduziert werden. Des weiteren werden diese 15% auf die deutsche Kapitalertragssteuer von 25% angerechnet. Aber wie funktioniert dies genau?

Beispiel:

Angenommen ein deutscher Kapitalanleger besitzt 1000 Aktien des US-amerikanischen Komsumgüterkonzerns Procter & Gamble.

Er hat sein Depot bei einer deutschen Bank welche das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA durchführt, und er hat einen Freistellungsauftrag von 801 € bei seiner Bank gestellt.

Procter & Gamble schüttet nun im Februar die erste Quartalsdividende von zur Zeit 0,746 $ aus.

1000 Aktien x 0,746 $ ergibt 746,00 $ Dividende.

In Euro umgerechnet ergibt dies (zur Zeit) 673,24 €.

Auf diese 673,24 € sind nun der ermäßigte US-Quellensteuersatz von 15 %, sowie die deutsche Kapitalertragssteuer von 25 % fällig. Die US-Quellensteuer wird von der depotführenden Bank einbehalten und an die USA abgeführt. In diesem Fall 100,99 €.

Aber hatten wir nicht gesagt dass die 15% US-Quellensteuer voll auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet werden? Ja, aber nur auf tatsächlich gezahlte Kapitalertragssteuern. Aufgrund des Freistellungsauftrags werden diese aber erstmal noch nicht fällig. Die Bank merkt sich diesen Betrag deshalb als “anrechenbare Quellensteuer” um sie nach Verbrauch des Freistellungsbetrages auf die tatsächlich gezahlte deutsche Kapitalertragssteuer anzurechnen.

Da unser Beispiel-Kapitalanleger einen Freistellungsauftrag gestellt hat, wird keine deutsche Kapitalertragssteuer fällig und er bekommt den restlichen Betrag von 572,25 € auf sein Konto überwiesen. Von seinem Freistellungsauftrag über 801 € hat unser Anleger nun noch 801 € – 673,24 € = 127,76 € übrig. Die anrechenbare Quellensteuer beträgt wie oben dargestellt 100,99 €.

Im zweiten Quartal sieht die Sache schon etwas anders aus. Procter & Gamble schüttet im Mai erneut 0,756 $ pro Anteilsschein aus. Also wieder 746,00 $ Dividende, in Euro 673,24 €. Auch hier sind wieder 15% US-Quellensteuer von 100,99€ sowie 25% deutsche Kapitalertragssteuer fällig.

Auf diese 673,24 € müsste der deutsche Kapitalanleger 25% Kapitalertragssteuer inklusive 15% US-Quellensteuer zahlen. Ihm stehen jedoch noch 127,76 € Freistellungsbetrag und 100,99€ anrechenbare Quellensteuer zur Verfügung. Auf die 127,76 € verbleibenden Freistellungsbetrag muss der Anleger nur US-Quellensteuer zahlen und bekommt deshalb weitere 19,164 € anrechenbare Quellensteuer zu seinen 100,99 € hinzu. Ergibt 120,154 € anrechenbare Quellensteuer.

Zuerst wird der Freistellungsbetrag abgezogen:
673,24 € – 127,76 € = 545,48 €
Auf diesen Betrag müsste der Anleger 25 % deutsche Kapitalertragssteuer zahlen, da sein Freistellungsbetrag nun aufgebraucht ist. Da bereits 15 % Quellensteuer berechnet werden, und diese auf die Kapitalertragssteuer angerechnet werden, werden nur 10% Kapitalertragssteuer, in diesem Fall 54,55 € fällig. Abgezogen wird dieser Betrag der anrechenbaren Quellensteuer. Diese beträgt danach 120,154 €54,55 € = 65,604 €.

Es gibt also keine weiteren Abzüge und die Auszahlung beträgt wie im ersten Quartal 572,25 €.

Im dritten Quartal schüttet Procter & Gamble im August erneut 0,756 $ pro Anteilsschein aus. Also erneut 746,00 $ Dividende, in Euro 673,24 € brutto. Auch hier sind wieder 15% US-Quellensteuer von 100,99€ fällig. Die anrechenbare Quellensteuer steigt also auf 100,99 € + 65,60 € = 166,59 €.

Da der Freistellungsauftrag nun aufgebraucht ist, wird auf den vollen Betrag 25% deutsche Kapitalertragssteuer fällig. Diese beträgt 168,31 €. Von diesem Betrag wird die anrechenbare Quellensteuer von 166,59 € abgezogen. Es verbleibt eine Kapitalertragssteuer von 1,72 €. Zusammen mit der US-Quellensteuer von 100,99 € ergibt sich in diesem Quartal also ein Abzug von 102,71 €.

Der Anleger erhält im dritten Quartal also 673,24 € – 102,71 € = 570,53 € aufs Konto.

Im viertel Quartal schüttet Procter & Gamble im November erneut 0,756 $ pro Anteilsschein aus. Also erneut 746,00 $ Dividende, in Euro 673,24 € brutto. Auch hier sind wieder 15% US-Quellensteuer von 100,99€ fällig. Da im vorherigen Quartal keine anrechenbare Quellensteuer übrig geblieben ist, beträgt die anrechenbare Quellensteuer jetzt wieder 100,99 €.

Der Freistellungsauftrag ist weiterhin aufgebraucht und es wird auf den vollen Betrag 25% deutsche Kapitalertragssteuer fällig. Diese beträgt 168,31 €. Von diesem Betrag wird die anrechenbare Quellensteuer von 100,99 € abgezogen. Es verbleibt ein Kapitalertragssteuerabzug von 67,32 €.

Der Anleger erhält im dritten Quartal also 673,24 € – 168,31 € = 504,93 € aufs Konto.

Der Anleger hat im gesamten Jahr also folgende Zahlungen erhalten:

  1. Quartal: Ausschüttung: 673,24 €, Zahlung: 572,254 €
  2. Quartal: Ausschüttung: 673,24 €, Zahlung: 572,254 €
  3. Quartal: Ausschüttung: 673,24 €, Zahlung: 570,534 €
  4. Quartal: Ausschüttung: 673,24 €, Zahlung: 504,93 €

Gesamt für das Jahr also: Ausschüttung: 2.692,96 €, Zahlung: 2.219,97 €

Vergleichen wir dies mit einer Ausschüttung einer deutschen Aktiengesellschaft:

Angenommen die deutsche Aktiengesellschaft schüttet den gleichen Betrag aus, jedoch einmalig:

Ausschüttung: 2.692,96 €

Ziehen wir hiervon den Freistellungsbetrag von 801 € ab, ergeben sich 1.891,26 € kapitalertragssteuerpflichtige Dividende. D.h. 25 % hiervon sind abzuführen. Ein Betrag von 472,99 €.

Ziehen wir diesen Betrag von der erhaltenen Brutto-Dividende ab, so ergeben sich 2692,96 € – 472,99 € = 2.219,97 € Dividendenzahlung aufs Konto.

Der Anleger erhält also in dem dargestellten Fall bei gleicher Brutto-Dividende die gleiche Netto-Dividende, egal ob die Dividenden aus den USA oder aus Deutschland gezahlt werden. Die US-Quellensteuer verhält sich in diesem Fall für den Anleger also neutral.